Die ISO-14020-Familie beschreibt, wie Umweltinformationen über Produkte so kommuniziert werden sollen, dass sie verständlich, glaubwürdig und nicht irreführend sind. Umweltaussagen sollen auf belastbaren Nachweisen beruhen und transparent machen, worauf sie sich beziehen und wo ihre Grenzen liegen. Ziel ist es, verlässliche Informationen bereitzustellen, die eine fundierte Einordnung und Nutzung ermöglichen.
Innerhalb dieses Rahmens werden drei unterschiedliche Typen von Umweltaussagen unterschieden. Diese Typen beschreiben nicht die Qualität eines Produkts an sich, sondern die Art und Weise, wie Umweltinformationen bereitgestellt werden: Umweltzeichen (Typ I), selbsterklärte Umweltansprüche (Typ II) und Umweltproduktdeklarationen (Typ III).

Typ I (ISO 14024): Umweltzeichen durch eine unabhängige Stelle
Typ I beschreibt Umweltzeichen, die von einer unabhängigen dritten Stelle im Rahmen eines freiwilligen Programms vergeben werden. Grundlage sind klar definierte und veröffentlichte Umweltkriterien, die Produkte erfüllen müssen, um das Zeichen nutzen zu dürfen. Diese Kriterien berücksichtigen den gesamten Lebenszyklus eines Produkts, um sicherzustellen, dass Umweltwirkungen nicht lediglich von einer Phase in eine andere verlagert werden. Das Ziel eines Typ-I-Umweltzeichens ist es, eine stark vereinfachte Orientierung für Verbraucher zu bieten, indem es signalisiert, dass ein Produkt innerhalb einer bestimmten Produktkategorie insgesamt eine bessere Umweltleistung aufweist als vergleichbare Produkte ohne das Zeichen. Die Lizenz zur Nutzung des Zeichens wird von der programmverantwortlichen Stelle nach unabhängiger Prüfung erteilt.
Beispiel: Das EU-Ecolabel (EU-Blume) ist ein Typ-I-Umweltzeichen. Ein Waschmittel, das das EU-Ecolabel trägt, erfüllt hohe Umweltstandards, beispielsweise durch geringere Schadstoffbelastung des Wassers und eine nachhaltige Verpackung. Verbraucher können sich darauf verlassen, dass das Produkt von einer unabhängigen Stelle geprüft wurde.
Typ II (ISO 14021): Selbsterklärte Umweltansprüche von Anbietern
Typ II umfasst Umweltaussagen, die direkt von den Anbieter gemacht werden. Hierbei handelt es sich nicht um ein unabhängiges Umweltzeichen, sondern um spezifische Aussagen zu einzelnen Umweltmerkmalen eines Produkts. Diese können beispielsweise die Recyclingfähigkeit, den Energieverbrauch oder die Verwendung nachhaltiger Materialien betreffen. Die Stärke von Typ-II-Umweltaussagen liegt in ihrer Flexibilität: Hersteller können schnell auf Marktanforderungen reagieren und ihre Angaben anpassen. Allerdings ist die Aussagekraft eingeschränkt, da keine unabhängige Prüfung erfolgt und wichtige Aspekte möglicherweise nicht berücksichtigt werden. Damit diese Aussagen nicht irreführend sind, müssen sie klar formuliert, fachlich begründet und nachvollziehbar dokumentiert sein. Allgemeine Begriffe wie „umweltfreundlich“ sind unzulässig, wenn sie nicht durch konkrete und überprüfbare Informationen gestützt werden.
Beispiel: Ein Hersteller gibt auf der Verpackung eines Produkts an: „Diese Verpackung ist zu 100 % recyclingfähig.“ Diese Aussage wurde intern bewertet und dokumentiert, ist aber nicht unabhängig geprüft. Nutzer müssen selbst kritisch hinterfragen, ob die Information glaubwürdig ist.
Typ III (ISO 14025): Umweltproduktdeklaration (EPD)
Typ III beschreibt Umweltproduktdeklarationen (Environmental Product Declarations, EPDs), die detaillierte und quantifizierte Umweltinformationen zu einem Produkt bereitstellen. Die Grundlage einer Typ-III-Deklaration ist eine umfassende Lebenszyklusanalyse (Life Cycle Assessment, LCA), die den gesamten Lebensweg eines Produkts betrachtet. Diese Daten werden in einer standardisierten Form dargestellt, um Transparenz und Vergleichbarkeit zu gewährleisten. Anders als Typ-I-Umweltzeichen oder Typ-II-Umweltaussagen kommuniziert Typ III keine vereinfachten Bewertungen, sondern liefert strukturierte, belastbare Kennzahlen. Die Vergleichbarkeit zwischen Produkten ist grundsätzlich möglich, erfordert jedoch die Anwendung konsistenter Regeln und identischer Rahmenbedingungen bei der Erstellung der LCAs. Die enthaltenen Informationen werden unabhängig verifiziert, sodass sie für fachliche Analysen und Entscheidungsprozesse genutzt werden können.
Beispiel: Eine Umweltproduktdeklaration für Beton enthält Informationen zu CO₂-Emissionen, Energieverbrauch und Wasserverbrauch entlang des gesamten Lebenszyklus des Produkts. Architekt oder Bauunternehmen können diese Daten nutzen, um verschiedene Betonprodukte detailliert zu vergleichen und fundierte Entscheidungen zu treffen.
Zusammenfassend unterscheiden sich die drei Typen vor allem in ihrem Informationsniveau und in der Art der Kommunikation: